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08.12.2006

Aenderungen des Steuergesetzes des Kantons AG (2007/2010)

Das Steuergestz des Kt. AG erfährt folgende Aenderungen ab 1.1.2007

Halbierung der Kapitalsteuer für juristische Personen

Dividendenbesteuerung zu 40% des Gesamtsatzes bei einer Mindestbeteiligung von 10% am Gesellschaftskapital


Das Steuergestz des Kt. AG erfährt folgende Aenderungen ab 1.1.2010

Senkung der Gewinnsteuer von bisher 7 bzw. 11% - auf 6% für die ersten Fr. 150'000.- des steuerbaren Reingewinns bzw. 9% für den übrigen Reingewinn

Senkung der Einkommensteuer ab Einkommen von Fr. 43'000.-

Senkung des Vermögenssteuersatzes um 0,3%o


Diese Aenderungen des Steuergesetzes erfordern ein Umdenken in der Steuerplanung. Die Lohnbezüge, Sozialversicherungen sowie Dividendenbezüge müssen neu überdenkt werden.


Für die Nachfolgeplanung mit den steuerlichen Rahmenbingungen der indirekten Teilliquidation und des Verkaufs an eine eigene Holding hat die Eidg. Steuerverwaltung bzw. National- und Ständerat per 1.1.2007 neue Gesetzesbestimmungen erlassen, die den Verkauf von KMU wieder ermöglichen, ohne dass exhorbitante Steuerlasten anfallen.

Es lohnt sich, diese Neuerungen in die laufende Steuerplaung einzubauen.